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Gesellschaft

Im rechtlichen und ökonomischen Sinn bedeutet der Begriff der Gesellschaft die Vereinigung von mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes z. B. als Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei der Businessplan Erstellung muss der Gründer sich bereits im Klaren darüber sein, welche Rechtsform und damit welche Gesellschaft er gründen will. Diese muss er dann im Businessplan genau bezeichnen.

Die Gesellschaft ist von der Gemeinschaft zu unterscheiden, bei der nicht der gemeinschaftliche Zweck im Vordergrund steht, sondern die Individualziele der beteiligten Personen vorrangig sind. Bei einer Existenzgründung muss daher genau bestimmt werden, welcher Zweck und welche Ziele mit der Gründung verfolgt werden sollen und welche Gesellschaft für die Erreichung die geeignete ist.

Eine Gesellschaft ist meist ein Unternehmensträger, deren Tätigkeit sich auf passive Gesellschaftszwecke beschränkt, wie die reine Besitzgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft. Eine Gesellschaft kann in verschiedenen Formen auftreten, so gibt es die Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und die Unterscheidung zwischen Innengesellschaften und Außengesellschaften.

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