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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts, bei der eine Beteiligung durch andere natürliche oder juristische Personen in Form einer Kapitaleinlage möglich ist. In dem Businessplan einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind alle beteiligten Gesellschafter mit der Höhe ihrer Einlage zu benennen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist als juristische Person selbst Träger von Rechten und Pflichten. Aus diesem Grund kann die GmbH selbst Eigentum erwerben, Verträge schließen oder vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Der Vorteil bei der Existenzgründung einer GmbH liegt also in der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

Eine Ausdehnung der Haftung auf das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter ist nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung möglich. Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde im Herbst 2008 - mit der Reform des Handelsgesetzbuches - die Mindestkapitaleinlage von 25.000 € auf 10.000 € herabgesetzt. Des Weiteren soll es die neue Rechtsform der Mini- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Mini-GmbH) geben, die zu Beginn ihrer Gründung keinerlei Mindesteinlage voraussetzt.

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