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Geschäftsleitung

Der Begriff der Geschäftsleitung bezeichnet ein Synonym der Geschäftsführung. Vorrangig in der Schweiz wird der Begriff der Geschäftsleitung benutzt. Die Geschäftsleitung ist demnach ebenso ein Organ des Unternehmens. Je nach Rechtsform muss in einem Businessplan die Geschäftsleitung bezeichnet werden und deren Tätigkeitsbereiche genau definiert sein.

Aufgrund der unterschiedlichen Formen der juristischen Personengesellschaft werden auch die Positionen der Geschäftsleitung unterschiedlich besetzt. Bei der BGB-Gesellschaft steht nach dem Gesetz die Geschäftsleitung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, dass bedeutet für jedes Geschäft bedarf es Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftsvertrag getroffen werden. Bei einer Existenzgründung sollten die Gründer sich daher genau über Rechte und Pflichten der Geschäftleitung informieren und danach entscheiden, welche Rechtsform tatsächlich gewollt ist.

Die Geschäftleitung spielt eine große Schlüsselrolle besonders für den Erfolg von Veränderungsvorhaben. Der Geschäftsleitung wird ein großer Aufgaben- und Verantwortungsbereich übertragen. Jedes Unternehmen, gleich in welcher Rechtsform es auftritt, sollte daher genau auswählen, welche Qualifikationen und Anforderungen für die Position der Geschäftsleitung erforderlich sind.

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