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Generationenvertrag

Der Generationenvertrag bezeichnet in Deutschland einen fiktiven gesellschaftlichen Vertrag, der das Aufkommen der Rentenversicherung sichern soll. Laut Generationenvertrag sorgt die ältere Generation für die Ausbildung ihrer Kinder und zahlt Rentenversicherungsbeiträge, mit denen sie sich ein Anrecht auf Rentenzahlungen erwirbt. Wenn diese Generation ins Rentenalter kommt, zahlen ihre Kinder durch Rentenversicherungsbeiträge deren Rente und erwerben sich auch ein Anrecht auf Rentenzahlungen.

Bei einer Existenzgründung sollte der Gründer die Kosten für eine (private) Rentenversicherung in der Aufstellung der Kosten im Businessplan mit berücksichtigen. Der Generationenvertrag ist eine Variante des Umlageverfahrens, das in Deutschland aufgrund seiner Sozialstaatlichkeit angewandt wird. Je länger eine Person erwerbstätig ist und je höher ihr Arbeitsentgelt, desto höher fällt am Ende ihres Erwerbslebens die Rente aus (Theorie).

In der Realität haben in Deutschland sinkende Geburtenraten zur Folge, dass die erwerbstätige Generation nicht mehr in der Lage ist durch ihre Rentenbeiträge die Renten der vorhergegangenen Generation zu finanzieren (2030 sind 1/3 der Bevölkerung älter als 60). Der Generationenvertrag funktioniert also nicht mehr in der angedachten Weise. Der Unternehmer einer Existenzgründung sollte eine  eigene Vorsorge treffen, da Selbstständige in Deutschland nicht von der Pflichtversicherung erfasst werden.

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