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Gemeinnützigkeit

Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, können von Steuern befreit sein. Viele nichtstaatliche Hilfswerke und kulturelle Institutionen haben den gemeinnützigen Status. Steuerberater wissen ebenfalls um die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen, Krankenhäusern oder Wohnungsbauunternehmen. Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich aus den Bestimmungen der Abgabenordnung. Die gemeinnützige Tätigkeit kann schon im Businessplan verankert sein.

Darin ist verankert, dass die Gemeinnützigkeit von Körperschaften zum Ziel hat, gemeinnützige Zwecke zu verfolgen und ihre gesamte Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet, selbstlos zu fördern. Fachleute wissen daher, dass neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur die Förderung bestimmter Sportarten zählt.

Im Rahmen der Steuerberatung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit ein rein steuerrechtlicher Tatbestand. Die Gemeinnützigkeit ist einer der steuerbegünstigten Zwecke und führt zu einer Steuerbegünstigung der Körperschaft, wenn durch das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde. Steuerberater sehen die Vorteile der anerkannten Gemeinnützigkeit insbesondere in der Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (also den Steuern auf das Einkommen).

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