GbR | Gesellschaft bürgerlichen Rechts

für Gründer und Unternehmer

GbR | Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 

Die Abkürzung GbR steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (auch GdbR oder BGB-Gesellschaft genannt) und ist eine Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen zur gemeinsamen Umsetzung einer Geschäftsidee. Bei dieser in Deutschland weit verbreiteten Gesellschaftsform, handelt es sich um eine Form der Personengesellschaft. Anders als bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist für die Gründung gesetzlich keine Mindestkapitaleinlage vorgesehen.

Die Gesellschafter haften aus dem Grund des nicht vorgeschriebenen Stammkapitals unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Lediglich in einem Mandantenvertrag ist eine Beschränkung auf eine Haftpflicht-Versicherungssumme zulässig (z. B. bei Steuerberatern üblich). Zur Finanzierung der GbR kann privates Geld problemlos eingelegt werden, Entnahmen sind ebenso einfach möglich. Geht es darum, bei einer Existenzgründung eine möglichst kostengünstige und flexible Gesellschaftsform zu wählen, steht die GbR aus genannten Gründen deswegen hoch im Kurs.


Der gemeinsame Zweck der Gesellschaft wird üblicherweise in einem Gesellschaftsvertrag geregelt. Nach Rechtswegen ist der Gesellschaftsvertrag nicht formbedürftig und kann demnach, begründet durch gemeinsame Willenserklärung, auch ohne Zutun eines Notar oder Rechtsanwalt geschlossen werden. Sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt, sind die Gesellschafter der GbR geschäftsführungsbefugt. Bei Veränderung der Personenstruktur ist besonders auf den Erhalt der Rechtmäßigkeit des Gesellschaftsvertrags durch Anpassung zu achten.

 

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