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Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist der Auftrag, der vom Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut gestellt wird, um die Zinseinnahmen  z. B. aus einer Sparanlage von der Besteuerung freizustellen. Gerade bei einer Existenzgründung und somit der Erstellung des Businessplan können hier durch diesen Vorteil hohe Steuerbeträge eingespart werden.

Denn fehlt ein solcher Freistellungsauftrag oder die darin vereinbarte freie Grenze wurde überschritten, werden auf die jeweiligen Zinseinnahmen Einkommensteuer erhoben und diese direkt ans Finanzamt abgeführt. Somit sollte sich vor einer Unternehmensgründung, z. B. in Form der Mini-GmbH, mit diesem Thema beschäftigt werden und sich ein Überblick über die zu versteuernden Zinseinnahmen gemacht werden.

Die Erstellung des Freistellungsautrags bzw. seine Änderung sind immer kostenfrei. Der Freistellungauftrag gilt immer für ein Jahr und verlängert sich dann automatisch, wenn der Kunde keinen Änderungswunsch geäußert hat. Beim Weg in die Selbstständigkeit, also der Umsetzung des eigenen Businessplan, sollte sich im Vorfeld über dieses Thema gut informiert werden, um nicht unnötige Steuerbeträge leisten zu müssen.

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