Freibetrag

Businessplan kostenfrei erstellen

Der Freibetrag meint den Geldwert, der jemandem zur Minderung der Besteuerung gewährt wird. Nur auf den Wert, der über dem Freibetrag liegt, wird dann Steuer erhoben. Auch bei der Erstellung des Businessplan ist der Freibetrag, der aufgrund eventueller hoher Ausgaben gewährt wird, bei der Existenzgründung zu kennen.

Freibeträge werden in verschiedenen Bereichen gewährt, z. B. im Einkommensteuergesetz oder Erbschaftsteuergesetz oder bei der Lohnsteuerveranlagung. Als konkrete Beispiele sind der Ausbildungsfreibetrag, der Sparerfreibetrag, der Versorgungsfreibetrag und - besonders wichtig beim Weg in die Selbstständigkeit, also der Umsetzung eines Businessplan - der Freibetrag bei Festsetzung der Gewerbe- und Körperschaftsteuer zu nennen.

Die Freibeträge setzen die Steuerbemessungsgrundlage herab, was bei einer Selbstständigkeit z.B in Form einer Mini-GmbH erheblich von Vorteil ist. Ein Unterschied zur Freigrenze ist, dass bei einer Überschreitung nicht der gesamte Wert zu versteuern ist. In Bezug auf die Überschreitung ist besonders beim Sparerfreibetrag darauf zu achten, dass der Freibetrag eingehalten wird. Denn wer Sparanlagen bei verschiedenen Geldinstituten hat, muss den Freibetrag aufteilen.