Freibeträge

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Unter Freibeträgen verstehen Steuerberater Beträge, welche die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung mindern. Im Rahmen der Steuerberatung gibt es viele Freibeträge, welche je nach Einkunftsart bei Steuerpflichtigen zum Ansatz kommen können. Zu beachten ist hierbei aber der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze. Ein Freibetrag wird auch dann noch gewährt, wenn die Einkünfte den Freibetrag überschreiten, eine Freigrenze dann hingegen nicht mehr.

Freibeträge
sind in verschiedenen Steuerarten vorhanden, deren Höhe und Abzugsmöglichkeit ist in den einzelnen Steuergesetzen verankert. Steuerberater kennen verschiedene Freibeträge im Einkommensteuergesetz, aber auch im Erbschaftsteuergesetz. Für Unternehmer interessanter sind die Freibeträge im Gewerbe- und Körperschaftsteuergesetz. Der Freibetrag ist auch bei Veräußerung von Unternehmen interessant, wenn es um Unternehmenskauf, Nachfolge oder Übernahme geht.

Weiterhin gibt es für Gewerbetreibende einen Gewerbesteuerfreibetrag. Er wird Unternehmern nach der Existenzgründung gewährt, weil diese im Rahmen der Steuerberatung ihren "Unternehmerlohn" nicht vom Gewinn abziehen dürfen, wie es Kapitalgesellschaften bei den Geschäftsführervergütungen tun. Weitere Freibeträge sind z. B. der Sparerfreibetrag, Kinderentlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Behindertenpauschbetrag und einige mehr.