Frachtvertrag

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Als Frachtvertrag wird die Beförderung von Gütern zwischen dem Frachtführer und dem Absender bezeichnet. Wobei diese Beförderung entgeltlich ist. Im HGB sind nach dem Transportrechtsreformgesetz die Grundsätze für die Beförderung auf dem Land, auf dem Luftfahrtweg und auf Binnengewässern gleich festgeschrieben. Als Frachtführer gilt derjenige, der die Beförderung berufsmäßig durchführt.

Aus dem Frachtvertrag gehen für den Empfänger, z. B. eine Unternehmung die als Mini-GmbH tätig ist, bestimmte Rechte hervor. Denn der Frachtführer verpflichtet sich, dem Empfänger das Gut auszuliefern. Dies muss innerhalb der vereinbarten Frist, zum vereinbarten Ort erfolgen. Der Frachtführer erwirbt hingegen das Recht auf die Fracht, die Zahlung des Preises. Der Frachtführer haftet für Schäden, die ab Übernahme bis zur Auslieferung auftreten, auch für die, die aufgrund einer versäumten Lieferzeit entstehen.

Die Rechtsvorschriften, die im HGB unter dem Transportrecht festgeschrieben sind, sind zahlreich. Zudem hängt es immer davon ab, zwischen welchen Ländern ein Transport stattfindet und ein Frachtvertrag geschlossen wird. Das Transportrecht ist eines der kompliziertesten in Deutschland und somit auch bei Existenzgründung nicht vollständig zu beherrschen. So sollte man bei der Erstellung eines Frachtvertrags einen Spezialisten zu Rate ziehen.