BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wir geben Unternehmen und Beratern einen umfassenden Überblick zur BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Erhalte Zuschüsse für eine BAFA-Unternehmensberatung und stärke so die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit deines Unternehmens.

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Die BAFA Förderung unternehmerisches Know-how finanziert Unternehmensberatungen für kleine Unternehmen mithilfe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ab 2023 gilt hierfür eine neue Förderrichtlinie. Erfahre alle Details und sichere dir Zuschüsse aus der neuen BAFA-Unternehmensberatung 2023.

Das bundesweite Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die zu einer der folgenden Kategorien zählen:

  • Jungunternehmen: Das sind junge Unternehmen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • Bestandsunternehmen: Dazu gehören etablierte Unternehmen, ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: In diesem Fall ist das Unternehmensalter nicht relevant. Die Unternehmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch keine Insolvenz angemeldet haben.

Hinweis: Als Datum der Gründung gilt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs. Bei Freiberuflern gilt entsprechend die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Für Existenzgründer, die sich in der Vorgründungsphase befinden, gelten andere Förderprogramme.

Wichtig: Da sich das Förderprogramm an KMU, also an kleinere und mittlere Unternehmen richtet, müssen die Unternehmen den Kriterien der EU-Mittelstandsdefinition entsprechen. Eine detaillierte Übersicht zur KMU-Definition der Europäischen Kommission findest du hier.

Laut EU-Mittelstandsdefinition liegt die Obergrenze mittlerer Unternehmen bei folgenden Werten:

  • Anzahl der Mitarbeiter: maximal 250 Mitarbeiter
  • Umsatz: Maximal 50 Millionen Euro oder
  • Bilanzsumme: Maximal 43 Millionen Euro

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen und Freiberufler, die selbst in der Beratungsbranche tätig sind oder planen, in dieser Branche zu gründen. Dazu zählen Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Wirtschafs- und Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Notare und Insolvenzverwalter. Gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen sind ebenfalls von einer Förderung durch das Programm ausgeschlossen.

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Grundsätzlich werden mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ alle Beratungsleistungen, die wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung beantworten, gefördert.

Neben diesen allgemeinen Beratungsleistungen werden außerdem folgende zusätzlichen Beratungsleistungen bezuschusst. Dazu zählen spezielle Beratungen für Unternehmen, die

  • von Frauen oder Migranten geführt werden,
  • von Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung beitragen,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen oder
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, erhalten zusätzlich eine Förderung für Beratungen zur Unternehmenssicherung für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Nicht gefördert werden Beratungsleistungen:

  • die ihren Schwerpunkt auf Rechts- und Versicherungsthemen sowie steuerberatende Themen legen,
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden oder
  • die auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abzielen, die von den Beratern selbst vertrieben werden.

Um von Unternehmen als Berater beauftragt werden zu können und damit den Zuschuss durch das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zu erhalten, müssen Berater folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Berater muss bei der BAFA registriert und gelistet sein.
  • Der hauptsächliche Geschäftszweck des Beratungsunternehmen muss auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein und damit mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes erzielen.
  • Die Berater müssen die notwendigen Fähigkeiten für eine Beratung mitbringen und über einen Qualitätsnachweis verfügen. Dieser dient als Nachweis für die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe.
  • Die Berater müssen eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

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Grundsätzlich orientiert sich die Zuschusshöhe an den maximal förderfähigen Beratungskosten, der sogenannten Bemessungsgrundlage sowie dem Standort des Unternehmens.

Jungunternehmen

  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 4.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt für die neuen Bundesländer (außer Berlin und Leipzig) bei 80 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent und sonst bei 50 Prozent.
  • Damit liegt der Zuschuss bei maximal 3.200 Euro.

Bestandsunternehmen

  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt für die neuen Bundesländer (außer Berlin und Leipzig) bei 80 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent und sonst bei 50 Prozent.
  • Damit liegt der Zuschuss bei maximal 2.400 Euro.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent, unabhängig vom Unternehmensalter und -standort.
  • Damit liegt der Zuschuss bei maximal 2.700 Euro.

Unternehmen, die eine Beratung über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ in Anspruch nehmen wollen, können online auf der Website des BAFA einen Antrag stellen. Im nächsten Schritt prüft eine sogenannte Leitstelle den Antrag und informiert dich anschließend über das Ergebnis. Danach erhältst du den Beratungsvertrag, dieser wird unterschrieben und die Beratung kann beginnen. Aber Vorsicht, rückwirkend ist keine Förderung möglich.

Hinweis: Planen Jungunternehmen oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, müssen sie vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch ist kostenlos und darf frühestens drei Monate vor Antragstellung stattfinden.

Wie geht es dann weiter?

Sobald du das Schreiben der zuständigen Leitstelle erhalten hast, musst du innerhalb von sechs Monaten den Verwendungsnachweis, ebenfalls über die Antragsseite des BAFA einreichen. Nach Vorlage aller Unterlagen Inklusive Beratungsbericht des Beraters entscheidet das BAFA final über Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.

Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Verwendungsnachweisformular,
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes De-minimis-Formular und eine EU-KMU-Erklärung,
  • ein Bestätigungsschreiben über die Teilnahme an einem kostenlosen Informationsgespräch,
  • ein Beratungsbericht des Beraters,
  • die Rechnung des Unternehmensberaters und
  • der Kontoauszug über die Zahlung des Beraterhonorars.

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