Föderalismus

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Der Begriff Föderalismus meint allgemein ein Organisationsprinzip, bei dem dessen einzelne Glieder zu einer übergreifenden Gesamtheit gehören, jedoch auch über eine bestimmte Eigenständigkeit verfügen. Beim politischen Föderalismus gibt es einzelne Gliedstaaten oder Länder, die einen Bundesstaat bilden, so wie es auch das System in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Gliedstaaten oder Bundesländer geben ihre staatliche Souveränität auf.

Im Föderalismus behalten die Länder oder Bundesstaaten jedoch ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Bundesstaat entscheidet alle über Fragen zum Bestand des Ganzen und der Einheit. In bestimmten Kompetenzbereichen haben die Länder ein Selbstbestimmungsrecht, wie z. B. in Deutschland bei der Polizei und dem Thema Bildung. Mit dem Begriff Föderalismus wird meist der souveräne Staat bezeichnet, dessen Teilgebiete politisch nach dem Autonomieprinzip ausgerichtet sind.

Dieser Autonomiebereich darf ihnen nicht einfach entzogen werden und ist in Deutschland in der Verfassung festgeschrieben. Geprägt ist ein föderalistischer Gesamtstaat immer vom Spannungsfeld der Beziehung zu den Gliedstaaten. Daraus resultieren Pendelbewegungen hin zur Dezentralisierung oder Zentralisierung. Bedingung für den Föderalismus ist die Gleichberechtigung der Einzelglieder. Sein Gegenteil ist ein zentral regierter Einheitsstaat.