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Fertigungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten sind Teil der Fertigungskosten insgesamt und damit gehören sie auch zu den Herstellkosten. Fertigungsgemeinkosten können im Unterschied zu den Fertigungseinzelkosten nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden. Fertigungsgemeinkosten sind zum Beispiel Hilfslöhne, Kosten für Hilfsmaterial, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen bzw. Zinsen und Betriebsmittelkosten des Fertigungsbereiches. Im Businessplan sollte der Gründer diese Kosten in seine Kalkulation mit einbeziehen.

Die Fertigungsgemeinkosten werden anhand eines Betriebsabrechnungsbogen ermittelt. Handelsrechtlich gesehen kann der Unternehmer wählen, ob er die Fertigungsgemeinkosten bei den Herstellungskosten aktiviert oder ob er sie als Aufwand verbucht gemäß dem Handelsgesetzbuch. Bei der Existenzgründung ist zu beachten, das die Fertigungsgemeinkosten im Vorfeld nicht immer exakt ermittelt werden können, so dass eventuelle Mehrkosten mit einzuplanen sind.

In den traditionellen Kostenrechnungen versuchen Unternehmen die Fertigungsgemeinkosten mittels eines Schlüssels zu verteilen, wobei häufig die Fertigungseinzelkosten als Bezugsgröße herangezogen werden. Bei einer Vollkostenrechnung werden dann die Fertigungsgemeinkosten in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger umgelegt.

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