Factoring

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Der Begriff Factoring steht für eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung, z. B. bei einer Existenzgründung, dient. Hierbei erwirbt der Factor die Forderungen des Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor) und zieht sie ein. Der Factoring-Kunde erhält als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen an den Factor eine umgehende Zahlung zur Finanzierung, die sich an der Höhe der Forderung orientiert. Factoring als eine Art der Finanzierung, hatte seinen Ursprung in den USA.

Nach Einreichung oder Übermittlung der Rechnungsdurchschrift an den Factor zahlt dieser umgehend den vereinbarten Vorschuss auf den Kaufpreis. Der Betrag des Vorschuss entspricht dem Nennwert der Forderung abzüglich eines so genannten Sicherungseinbehalts, der Veritätsrisiken abdecken soll. Dies stellt eine Versicherung für die Gefahr dar, dass die Forderungen keinen rechtlichen Bestand haben. Der einbehaltene Wert beläuft sich in der Regel auf 10 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrages.

Mit Eingang der Debitorenzahlung beim Factor wird der Einbehalt dem Factoring-Kunden überwiesen. Die Kosten des Factoring ermitteln sich aus den Gebühren für Umsatz, Zinsen für die Bevorschussung und sonstigen Kosten. Ziel des Factoring ist ein Liquiditätsgewinn in Verbindung mit einer Bilanzverkürzung sowie eine Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen. Das Factoring hat eine Liquiditäts-, Delkredere- und Dienstleistungsfunktion.