Europäische Privatgesellschaft | EPG | EPC

Die EPG ( Europäische Privatgesellschaft ) bzw. EPC ( European Private Company ) soll die grenzüberschreitende Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa erleichtern. Die Europäische Privatgesellschaft ( EPG ) soll dabei als Rechtsform weitestgehend auf europaweiten Regelungen beruhen und entsprechend auf die Anwendung nationalen Rechts verzichten. Geplant ist dabei auch die Möglichkeit der Umwandlung nationaler Gesellschaften in eine EPG ( EPC ) sowie ähnlich wie bei der Unternehmergesellschaft die Anwendung einer Mustersatzung, welche das Gründungsverfahren der EPG erleichtern soll.