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EU-Stabilitätspakt

Der EU-Stabilitätspakt (Stabilitäts- und Wachstumspakt) wurde mit dem Maastricht-Vertrag 1992 vereinbart. Er ist eine Vereinbarung und soll für eine stabile europäische Einheitswährung sorgen, indem hauptsächlich die Neuverschuldung der Mitgliedsländer niedrig gehalten werden soll. Die Mitgliedsstaaten der EU einigten sich auf Konvergenzkriterien, die erfüllt werden müssen, wenn ein Staat der Währungsunion beitreten und den Euro einführen will. Der EU-Stabilitätspakt wurde 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam geltendes europäisches Recht.

Der Pakt verlangt von den Mitgliedern der EU einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt in wirtschaftlich normalen Zeiten. Daraus soll sich die Möglichkeit ergeben, in Krisenzeiten die Wirtschaft mit einer Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren. Der EU-Stabilitätspakt soll durch Verhindern einer enormen Verschuldung eine steigende Inflation vermeiden, durch die Unsicherheit entstehen würde. Mit diesem Ziel soll auch die politische Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gestärkt werden, damit kein hoch verschuldeter Mitgliedstaat diese zu einer Niedrigzinspolitik bedrängen kann.

Der EU-Stabilitätspakt soll außerdem die bislang noch nicht vorhandene gemeinschaftliche EU-Finanzpolitik ersetzen und die Integragtion Europas vorantreiben. Wenn die Neuverschuldung eines Mitgliedsdtaates die festgelegte Grenze überschreitet, wird von der EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet. Wird ein vom betreffenden Staat vorgelegter Plan zum Schuldenabbau nicht eingehalten, werden Sanktionen verhängt. Diese können sich auf Geldstrafen belaufen oder verlangen, dass eine unverzinsliche Einlage in Brüssel hinterlegt wird, bis das Defizit ausgeglichen ist. Die Mitgliedsstaaten der EU einigten sich auf Konvergenzkriterien, die erfüllt werden müssen, wenn ein Staat der Währungsunion beitreten und den Euro einführen will. Der EU-Stabilitätspakt wurde 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam geltendes europäisches Recht.

Der Pakt verlangt von den Mitgliedern der EU einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt in wirtschaftlich normalen Zeiten. Daraus soll sich die Möglichkeit ergeben, in Krisenzeiten mit einer Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren. Der EU-Stabilitätspakt soll durch Verhindern einer enormen Verschuldung eine steigende Inflation vermeiden, durch die Unsicherheit entstehen würde. Mit diesem Ziel soll auch die politische Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gestärkt werden, damit kein hoch verschuldeter Mitgliedsstaat diese zu einer Niedrigzinspolitik bedrängen kann.

Der EU-Stabilitätspakt soll außerdem die bislang noch nicht vorhandene gemeinschaftliche EU-Finanzpolitik ersetzen und die Integragtion Europas vorantreiben. Wenn die Neuverschuldung eines Mitgliedsstaates die festgelegte Grenze überschreitet, wird von der EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet. Wird ein vom betreffenden Staat vorgelegter Plan zum Schuldenabbau nicht eingehalten, werden Sanktionen verhängt. Diese können sich auf Geldstrafen belaufen oder verlangen, dass eine unverzinsliche Einlage in Brüssel hinterlegt wird, bis das Defizit ausgeglichen ist.

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