Ertragsanteil

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Ein so genannter Ertragsanteil ist der einkommensteuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Wobei der Anteil vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente und der Rentenart abhängig ist. Der Ertragsanteil wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Besteht das Guthaben aus einem Ansparteil und einem Ertragsteil, können in der Regel Geldbeträge angespart werden. Ein Rentenempfänger kann nur seinen Ertragsanteil versteuern und nicht die angesparten Rentenbeiträge.

Die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen werden im Businessplan aufgestellt. Die Ermittlung des Ertragsanteils erfolgt über amtliche Altersrententabellen, wobei sich der Ertragsanteil nach dem Alter bei Rentenbeginn ergibt. Die Rente wird in der Regel unter sonstige Einkünfte geführt. Bei der Berechnung des Ertragsanteils wird zwischen unter anderem lebenslangen Leibrenten und nach abgekürzten Leibrenten unterschieden. Die Höhe des Ertragsanteils einer lebenslangen Leibrente ist abhängig vom Lebensalter des Berechtigten zu Rentenbeginn.

Die amtliche Altersrententabelle kommt zum Beispiel beim Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dem flexiblen Altersruhegeld, der Rente aus betrieblichen Pensionskasse oder der großem Witwenrente zur Anwendung. Der Unternehmer sowie der Jungunternehmer einer Existenzgründung sollte sich mit einkommensteuerrechtlichen Gegebenheiten auskennen.