Emission

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Die Emission bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren (Aktien, Fondsanteile, Anleihen, Geld), zur Finanzierung an einem organisierten Kapitalmarkt. Das durch die Emission gewonnene Kapital bildet oder erhöht das Eigenkapital (bei Aktien) oder das Fremdkapital des Emittenten. Die Inhaber der Wertpapiere nennt man Zeichner und die Beantragung von Wertpapieren Zeichnung. Für Emittenten ist vor allem wichtig, auf welche Weise diese Kapital durch den Verkauf von Finanzierungstiteln beschaffen.


Dies hängt insbesondere davon ab, ob das Unternehmen emissionsfähig ist, das heißt, ob das Unternehmen einen direkten Zugang zur Börse hat. Aus diesem Grund unterscheidet man Unternehmen in emissionsfähige und nicht emissionsfähige Unternehmen. Bei nicht emissionsfähigen Unternehmen handelt es sich z. B. um eine Existenzgründung der Rechstformen Einzelunternehmer, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft.

Zur Versicherung der geeigneten Wahl der Rechstform, sollten Existenzgründer und Unternehmer ihre unternehmerischen Ziele zu Beginn genau prüfen. Um emissionsfähige Unternehmen handelt es sich bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die neu ausgegebenen Wertpapiere können zu einem festen Preis angeboten werden, oder der Ausgabekurs kann im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens ermittelt werden.