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Elster-Verfahren

Steuerberater, deren Kosten im Businessplan aufzuführen sind, kennen Elster als Abkürzung für die ELektronische STeuerERklärung. Das Elster-Verfahren ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Bundesländer und des Bundes. Es dient Steuerpflichtigen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Seit dem Jahr 2005 sind diese gesetzlich verpflichtet, Anmeldungen und Voranmeldungen elektronisch über das Elster-System abzuwickeln.

Fachleute wissen, dass nur in Härtefällen eine Befreiung von dieser Verpflichtung beantragt werden kann, z. B. wenn kein Computer vorhanden ist. Steuerpflichtige geben beim Elster-Verfahren ihre Steuerdaten in ein geeignetes Computerprogramm ein. Diese Daten werden durch die enthaltene Elster-Programmbibliothek geprüft, komprimiert und verschlüsselt. Danach übermittelt der Steuerpflichtige seine verschlüsselten Daten über das Internet an eine der Clearingstellen der Steuerverwaltung.

Nach Eingang der Daten werden diese in der Clearingstelle entschlüsselt. Dann werden diese Daten innerhalb von wenigen Minuten an das jeweils Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes weitergeleitet. In den insgesamt 16 Rechenzentren der Steuerverwaltungen der Bundesländer wandelt man dann diese Daten in die üblichen Formate um und speist sie in die entsprechenden Datenbanken ein. Danach können die Sachbearbeiter im Rahmen der Auswertung auf diese Daten zugreifen.

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