Alles zum Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die selbständige unternehmerische Betätigung einer Person und mit Abstand die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform. Denn es ist die einfachste Art in deine Existenzgründung zu starten. Was du als Einzelunternehmer von Haftung bis Steuern alles beachten musst, haben wir für dich zusammengefasst.

Du suchst Businessplan Vorlagen und Muster?

Alles zur Rechtsform des Einzelunternehmen

Wer haftet bei einem Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmen werden alle unternehmerischen Tätigkeiten einer einzelnen natürlichen Person bezeichnet. Startest du deine Existenzgründung als Einzelunternehmer haftest du entsprechend auch allein.

Das Einzelunternehmen ist somit im Gegensatz zur UG oder anderen Rechtsformen nicht haftungsbeschränkt. Als Inhaber haftest du somit über das Unternehmensvermögen hinaus auch mit deinem Privatvermögen. Für Verpflichtungen die sich auf das Privatvermögen durchschlagen, gelten dabei gesetzlich geregelten Pfändungsgrenzen.

Als Einzelunternehmer kann man lediglich durch den freien, kostenpflichtigen Absschluss diverser Versicherungen, wie etwa einer Betriebshaftpflichversicherung oder einer Vermögensschadenshaftpflichversicherung gewisse Haftungsrisiken minimieren.

Ist die Rechtsform eines Einzelunternehmen für mich geeignet?

Die Rechtsform des Einzelunternehmens ist sowohl für dich als Gewerbetreibenden als auch als Freiberufler geeignet. Dabei geht es immer darum, dich allein selbständig zu machen. Willst du mit mehreren Personen ein "Einzelunternehmen" gründen, wäre dies je nachdem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft möglich.

Für deine Existenzgründung als Einzelperson eignet sich das Einzelunternehmen, wenn du anfangs nur geringe Umsätze und Gewinne erwartest sowie ein überschaubares Geschäftsrisiko hast.

Mit welchen Gründungskosten muss ich rechnen?

Als Freiberufler, der als Einzelunternehmer gründet, fallen für dich keine Gründungskosten an. Als Gewerbetreibender zahlst du bei der örtlichen Gewerbeaufsichtsbehörde wo du niedergelassen bist eine meist niedrige zweistellige Gebühr.

Als Kleingewerbetreibender kannst du auf eine Eintragung ins Handelsregister und damit auf den Status eines Kaufmanns verzichten. Dagegen musst du dich als gewerbetreibender Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen, wofür dann Notarkosten anfallen.

Ein Mindestkapital ist bei der Gründung eines Einzelunternehmens nicht notwendig. Anders als bei einer GmbH entscheidest du als Inhaber deines Einzelunternehmens selbst, wie viel Mindestkapital oder Sacheinlagen du in dein Unternehmen einbringst.

Was kommt bei Buchführung und Steuern auf mich zu?

Für die Ausgaben und Einnahmen in deinem Einzelunternehmen brauchst du jeweils einen entsprechend korrekten Beleg, sprich Nachweis dafür. Diese musst du chronologisch sortieren und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewaren. Quittungen oder Rechnungen musst du mit fortlaufenden Nummern versehen. Als Gewerbetreibender, der ins Handelsregister eingetragen ist, musst du eine doppelte Buchführung nachweisen.

Als freiberuflich tätiger Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibender musst du deinen Gewinn lediglich mittels einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Anders als bei einer Aktiengesellschaft brauchst du keine Bilanz zu erstellen.

Als Freiberufler musst du folgende Steuern abführen:

  • Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigten
  • gegebenenfalls Umsatzsteuer

Als Gewerbetreibender entrichtest du folgende Steuern:

  • Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigten
  • gegebenenfalls Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Was brauche ich für die Gründung eines Einzelunternehmens alles?

Die Existenzgründung eines Einzelunternehmens ist eine relativ unbürokratische Sache. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen, gibt es nur wenige Anmeldeformalitäten zu beachten.

Wenn du freiberuflich tätig werden möchtest, zeigst du das beim Finanzamt an und erhält dann von deiner Finanzbehörde eine Steuernummer.

Als Gewerbetreibender meldest du dich beim lokalen Gewerbeamt an. Wenn du nur ein Kleingewerbe ausübst, genügt diese Anmeldung deines Gewerbes. Agierst du mit grösseren Summen, trägst du dich gegebenenfalls ins Handelsregister ein.

Wie ist mein Einzelunternehmen strukturiert?

Als Einzelunternehmen entscheidest du als Inhaber selbst über den Aufbau deines Unternehmens. Wen du für was anstellst oder was du für Tätigkeiten einkaufst bestimmst allein du. Damit bietet dir diese Rechtsform einen sehr großen Gestaltungsspielraum und viel Unabhängigkeit.

Als Einzelunternehmer führst du die Geschäfte deines Unternehmens und vertrittst dein Unternehmen entsprechend auch nach Außen.

Wie firmiere ich mein Einzelunternehmen?

Eine "Firma" ist eigentlich die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender ist dies jedoch nicht der Fall. Umgangssprachlich wird dennoch meist auch die Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung eines Einzelunternehmens als "Firma”  bezeichnet.

Deine "Unternehmensbezeichnung” oder "Geschäftsbezeichnung" als Einzelunternehmer, welche du zu Werbezwecken verwendest, muss weniger formelle Anforderungen erfüllen als eine ins Handelsregister eingetragene Firma.

Bei einer Unternehmensbezeichnung musst du als Kleingewerbetreibender deinen vollen Vor- und Nachname erwähnen.  Aus deiner Unternehmensbezeichnung muss hervorgehen, dass dein Unternehmen mit dir als Inhaber identisch ist. Dabei ist eine Ergänzung durch einen Branchen-, Sach- oder Fantasienamen, auch kombiniert erlaubt. Auch genehmigt sind ergänzende Branchenbezeichnungen, welche auf deine Produkte oder Leistungen hinweisen.

Die sogenannte Geschäftsbezeichnung wird meist als Branchen- oder Etablissementbezeichnung genannt. Als  Einzelunternehmer kannst du diese unter Umständen auch als Unternehmensbezeichnung verwenden, hierbei dann auch auf den Zusatz deines Namens verzichten. Deine Geschäftsbezeichnung muss in kein öffentliches Register eingetragen werden und du kannst sie ohne Weiteres auf Werbemitteln verwenden. Allerdings musst du etwa auf deinen Rechnungen zusätzlich deine Unternehmensbezeichnung aufführen. Die von dir verwendete Geschäftsbezeichnung darf nämlich weder irreführend sein, noch den Eindruck erwecken, dass dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Als Freiberufler unterliegst du den gleichen Vorschriften. Allerdings reicht bei der Namensangabe in der Unternehmensbezeichnung die Nennung deines Nachnamens. Des Weiteren muss aus deiner Unternehmensbezeichnung klar hervorgehen, welche Leistungen du anbietest. Reine Fantasie-Bezeichnungen sind dabei nicht zulässig.

Welche Vorteile habe ich durch ein Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmer kannst du dein Unternehmen sofort gründen. Dazu bedarf es keiner grossen bürokratischen Handlungen. Als Freiberufler und Kleingewerbetreibender kannst du auf einen Notar und die Eintragung ins Handelsregister verzichten.

Nicht im Handelsregister eingetragen, unterliegst du bei Buchführung und Steuerermittlung den vereinfachten Vorschriften. Entsprechend sparst du dir umfangreiche Hilfe bei der Belegsortierung und steuerlichen Beratung.

Bei der Ausgestaltung deiner unternehmerischen Tätigkeiten mit den zu treffenden Entscheidungen kannst du sehr frei agieren. Als Einzelunternehmer bist du keinem Gremium in deinem Unternehmen rechenschaftspflichtig. Jedoch solltest du einen Businessplan anlegen, diesen verfolgen und ggf. anpassen.

Welche Nachteile habe ich durch ein Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmer haftest du für alle deine unternehmerischen Entscheidungen mit deinen privaten Vermögen. Dies trifft auch bei der Finanzierung deines Einzelunternehmens zu. Wobei deine private Bonität geprüft und entsprechend belastet wird. Auch die Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren in dein Einzelunternehmen ist nicht möglich. Hierbei empfiehl sich ein Wechsel in eine andere Rechtsform.

Wächst dein Unternehmen und das von dir einzugehende unternehmerische Risiko, bietet sich zum Schutz deines Privatvermögens auch ein aufwendigerer Wechsel der Rechtsform an.

Als gewerbetreibender Vollkaufmann unterliegst du auch der Eintragung ins Handelsregister und musst entsprechend eine doppelte Buchführung pflegen.

andere Rechtsformen für dein Unternehmen:

Alles zur UG: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine gründungsfreundliche haftungsbeschränkende Rechtsform, welche du mit einem Mindestkapital von einem Euro für dein Unternehmen nutzen kannst. Die UG (haftungsbeschränkt) wird deshalb umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.

Alles zur GbR: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wir stellen dir die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor, welche eine einfache und flexible Personengesellschaft darstellt. Sie gründet sich sogar fast „automatisch“, wenn mindestens zwei Personen sich geschäftlich zum selben Zweck zusammentun und nach außen agieren. Wir haben dir alle wichtige Fakten über die GbR zusammengestellt.

So findest du die beste Rechtsform

Als Gründer und Unternehmer bist du verpflichtet einen Rechtsrahmen für dein Unternehmen festzulegen, woraus sich entsprechende Anforderungen an dich ableiten. Je nach Rechtsform unterscheiden sich demnach Gründungskosten, Anmeldeformalitäten, Mindestkapital, Haftung, Besteuerung, innere Organisation bis Buchführung. Wir geben dir einen Überblick.

Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

Bild-Urheber:
iStock.com/SDI Productions