Einzelunternehmen

für Gründer und Unternehmer

Einzelunternehmen

 

Als Einzelunternehmen bezeichnet man jede selbstständige Tätigkeit einer einzelnen, natürlichen Person. Im engeren Sinne ist ein Einzelunternehmen eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns und die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform. Ein Einzelunternehmen kann als kleinste wirtschaftliche Einheit angesehen werden, welches auch ohne großen finanziellen Spielraum gegründet werden kann. Für ein Einzelunternehmen ist gesetzlich keine bestimmte Mindestkapitaleinlage vorgesehen.

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Nach erfolgter Existenzgründung kann der Unternehmer zur Finanzierung aus seinem Privatvermögen jederzeit neues Kapital zuführen oder auch entziehen. Will der Kaufmann darüber hinaus Eigenkapital für sein Einzelunternehmen beschaffen, kann er stille Gesellschafter aufnehmen. Die Geschäfte selbst kann er auch durch Angestellte bzw. Dritte führen lassen.

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, sein Unternehmen und den Ort seiner Handelsniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung zum Handelsregister kann unterbleiben, sofern das Einzelunternehmen als sog. Kannkaufmann eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes nicht bedarf.