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Einnahme

Die Einnahme gehört zu den Fachbegriffen aus dem Steuerrecht und dem kaufmännischen Rechnungswesen. Der Begriff der Einnahme bezeichnet allgemein den Zugang von Zahlungsmitteln oder Nettogeldvermögen. Der Existenzgründer muss in seinem Businessplan eine genaue Kostenaufstellung machen. Dazu gehört auch, dass er seine voraussichtlichen Einnahmen beziffern kann.

Der Begriff der Einnahme im betriebswirtschaftlichen Sinn setzt sich zusammen aus den Zugängen von Forderungen, aus den Einzahlungen und aus den Abgängen von Verbindlichkeiten. Eine Einnahme muss nicht gleichzeitig eine Einzahlung sein, wird z. B. eine Rechnung gestellt, so erhöht sich das Geldvermögen durch die entstandene Forderung. Während einer Existenzgründung kann die monatliche Einnahme sehr schwanken, diese sollte sich aber innerhalb eines Jahres stabilisieren.

Der Begriff der Einnahme im Steuerrecht bezeichnet alle Güter, die in Geld oder Geldwerten bestehen und dem Steuerpflichtigem als Einkunftsart im Sinnes des Einkommensteuergesetz zufließen. Eine steuerfreie Einnahme stellt z. B. das Arbeitslosengeld dar. Aber auch Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Abfindungen bis zu einem bestimmten Betrag und Wohngeld sind steuerfrei.

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