Einkommensteuerermittlung

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In Deutschland ist der Aufbau der Einkommensteuerermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für die Einkommensteuerermittlung sind z.B. die persönlichen Verhältnisse. Man unterscheidet die unbeschränkte, allgemein beschränkte sowie die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht. Zwar sind Steuern nicht direkt im Businessplan aufzuführen, aber zu bedenken sind sie als Kosten bei der Existenzgründung dennoch.

Entscheidend ist z.B. ob man als Ehepaar eine Zusammen- oder eine Getrenntveranlagung vornimmt. Weiterhin spielen bei der Einkommensteuerermittlung die Kinder und deren Alter eine Rolle. Mitentscheidend ist natürlich die Summe der Einkünfte, was z.B. der Geschäftsführer einer Mini-GmbH in einem Jahr an Gewinn erwirtschaftet hat.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte kann bei der Einkommensteuerermittlung verringert werden, z.B. durch die Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Wer mit seinem Businessplan eine 1-Euro-GmbH gründen möchte, sollte sich vorher zumindest einen groben Überblick über die Einkommensteuerermittlung bzw. das Einkommensteuergesetz verschaffen.