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Einkommen

Einkommen sind materielle Leistungen, die z. B. einem Haushalt oder Unternehmen innerhalb eines Zeitraumes zufließen. Auf das Einkommen erhebt der Staat Einkommensteuer. Sie ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage. Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist das Finanzamt. In die Bemessungsgrundlage geht u. a. der Gewinn ein, der mit der im Businessplan verankerten Geschäftsidee erzielt wird.

Das zu versteuernde Einkommen für das jeweilige Jahr wird aus den Einkunftsarten ermittelt. Darunter fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Auch der Unternehmer einer Existenzgründung sollte einen Einkommensteuersnachweis für sein Einkommen erbringen.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb können nur vorliegen, wenn die Tätigkeit nicht gleichzeitig z. B. als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft zu betrachten ist. Sofern man die Einkünfte nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zuschreiben kann, wird das Einkommen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeschrieben. Können die Einkünfte den Überschuss- als auch den Gewinneinkünften zugeordnet werden, geht die Zuordnung zu den Gewinneinkünften vor.

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