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eingetragener Verein

Ein eingetragener Verein (Abkürzung e.V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Jedoch ist diese Eintragung nicht-wirtschaftlichen Vereinen, auch Idealverein genannt, vorbehalten. Ein e.V. ist nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet, dies muss auch im Businessplan, sofern einer erstellt wird, deutlich werden. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich. Ein eingetragener Verein im Bereich der Unternehmensgründung kann hilfreiche Informationen für den Businessplan und für die Existenzgründung liefern.

Ähnlich wie bei einer  Existenzgründung einer Personengesellschaft beginnt die Gründung eines eingetragenen Vereins mit dem Gang zum Amtsgericht. Der Unterschied besteht darin, dass nicht die Eintragung ins Handelsregister folgt, sondern die Eintragung im Vereinsregister. Ein eingetragener Verein wird als juristische Person gesehen, die voll rechtsfähig ist und Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Der Vorstand vertritt einen eingetragenen Verein nach außen. Wenn ein  eingetragener Verein das Gemeinwohl durch einen gesetzwidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss gefährdet oder satzungswidrige wirtschaftliche Zwecke verfolgt, kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amtswegen entzogen werden. Ein eingetragener Verein ist von dem Mitgliederbestand unabhängig. Es handelt sich hierbei um eine Körperschaft des privaten Rechts.

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