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eingetragene Genossenschaft

Eine eingetragene Genossenschaft ist der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder anhand eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken. Beim Erstellen eines Businessplan unterstützt  in vielen Fällen die eingetragene Genossenschaft ihre Mitglieder durch Informationsangebote und Beratervermittlung.

Die eingetragene Genossenschaft hat kein festes Stammkapital und ist geprägt durch immer wieder wechselnde Mitgliederzahlen. Anders als der eingetragene Verein benötigt es zur Existenzgründung einer eingetragenen Genossenschaft nur 3 Mitglieder. Die Geschäftsgrundlage der e.G. ist eine schriftliche Satzung, in der die Höhe der Einlage festgelegt wird, die jedes Mitglied zu entrichten hat.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft ist das Zeichen von mindestens einem Geschäftsanteil. Vertreten wird die eingetragene Genossenschaft von ihrem Vorstand, dessen Tätigkeit von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden überwacht wird. Gläubigern gegenüber haftet die eingetragene Genossenschaft nur mit ihrem Vermögen, das bedeutet auch die Mitglieder haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

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