Eigentum

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Unter Eigentum versteht man die Verfügungsgewalt über eine Sache auf einer rechtlichen Grundlage. Auch immaterielle Sachen können Eigentum sein, z.B. das geistige Eigentum. Das Eigentum berechtigt dazu frei über die Sache zu bestimmen, auf sie einzuwirken, auch können andere vom Eigentum ausgeschlossen werden, sofern dies nicht Rechte Dritter beeinträchtigt. Das Eigentum eines Unternehmens ist im Businessplan für eine Projektfinanzierung anzugeben, um die Liquidität deutlich zu machen.

Das Eigentum setzt einen Rechtstitel voraus und unterscheidet sich somit vom reinen Besitz. Artikel 14 des Grundgesetzes regelt den Schutz des Eigentums. Das Eigentum eines Unternehmens setzt sich zusammen aus den Bestandsgütern, wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroinventar, aus immobiliarrechtlichem Eigentum, wie Gründstücke und Immobilien, aber auch aus Forderungen und veräußerten Gegenständen, die unter Eingentumsvorbehalt geliefert wurden.

Bei der Existenzgründung wird das Eigentum eines Unternehmens erst aufgebaut. Im deutschen Sprachgebrauch werden häufig die Begriffe Eigentum und Besitz nicht strikt voneinander getrennt. Rechtlich ist die Unterscheidung aber sehr relevant. Für Unternehmen, deren hauptsächlicher Geschäftsbereich im Verkauf von Waren liegt, ist es ratsam die Produkte nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dies schützt das Eigentum an der Ware, wenn der Käufer nicht oder nicht vollständig bezahlt.