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Effekten

In der Finanzbranche wird der Begriff Effekten als ein börsentechnischer Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und vertretbare (fungible) Wertpapiere verwendet. Diese dienen der Finanzierung und Kapitalbeschaffung z. B. für eine Existenzgründung. Man kann Effekte nach Art der verbrieften Kapitalanlage in Gläubigereffekte, in Teilhabereffekte und in Mischformen einteilen. Zu den Gläubigereffekten gehören z. B. Schuldverschreibungen des Bundes und Pfandbriefe.

Zu den Teilhabereffekten zählen Aktien und Investmentzertifikate. Mischformen sind z. B. Options- und Genussscheine. All diese Formen tragen zur Finanzierung der Emittenten bei. Schecks, Wechsel und Banknoten zählen nicht zu Effekten, weil diese keine Wertpapiere oder nicht fungibel sind. Der Effektenlombardkredit ist ein Lombardkredit, der durch Pfandrecht an den Effekten eines Wertpapierdepots gesichert ist. Im Regelfall dient er der Finanzierung des Kaufs von Wertpapieren.

Durch die teilweise Kreditfinanzierung der Wertpapiere wird ein Hebeleffekt erzielt (Leverage Effekt). Dies kann sowohl die Rendite als auch die Verluste des Wertpapierdepots stark anheben und dient somit keinesfalls zur Versicherung gegen große Risiken. Der Effektenlombardkredit ist ein Kontokorrentkredit. Die Wertpapiere im Depot werden von der Bank nur bis zu einer bestimmten Beleihungsgrenze als Kreditsicherheit bewertet.

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