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e.V.

Die Abkürzung e.V. steht für „eingetragener Verein“ und ist Synonym für einen rechtsfähigen Verein. Die Satzung des Vereins ist zugleich seine Verfassung. Sie legt neben dem Namen, Sitz und Zweck des Vereins, die Rechte und Pflichten der Vereinsorgane, des Vorstands und der Mitgliederversammlung, sowie der Mitglieder fest und ist für jedes Mitglied zwingend bindend. Einige e.V. sind im Bereich der Existenzgründung tätig und stehen den Gründern mit Informationen zur Erstellung eines Businessplan zur Verfügung.

Vergleichbar mit der Existenzgründung erfolgt als erster Schritt der Gang zum zuständigen Amtsgericht. Die Eintragung des e.V. in das Vereinsregister wird direkt nach der Gründungsversammlung veranlasst. Für die Anmeldung des e.V. muss die Abschrift des Versammlungsprotokolls über die Vereinsgründung und Vorstandsbestellung und die Abschrift der Satzung, die von mindestens sieben Personen unterzeichnet wurde, eingereicht werden.

Die Gründung eines e.V. muss durch mindestens sieben Gründungsmitlieder erfolgen, welche eine Gründungsversammlung abhalten müssen, in der die Satzung des Vereins festgelegt wird. Zudem muss der Vorstand des e.V. gewählt werden. Über die Gründungsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll enthält Angaben über Ort und Tag der Versammlung sowie über die gefassten Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse.

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