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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass steuerpflichtige Personen auf ein und dasselbe Einkommen mehrfach Steuern zahlen. Da die Doppelbesteuerungsabkommen sich auf den Wohn- und Quellsitz beziehen, sollte im Businessplan stets der vollständige Haupt- und Nebenwohnsitz angegeben werden.

Die Besteuerungsabkommen sind beidseitig verpflichtende Vertragswerke, die das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zwischen den Staaten aufteilt. Ob die Staaten aber tatsächlich von ihrem Besteuerungsrecht Gebrauch machen richtet sich nach dem nationalen Steuerrecht. Für eine Existenzgründung im Ausland ist daher stets zu beachten, welche Steuerrechte zur Anwendung kommen, um eine nachteilige Steuerlast für das zukünftige Unternehmen zu vermeiden. 

Grundlage für das Doppelbesteuerungsabkommen sind die Prinzipien zur Doppelbesteuerung. Dabei wird unterschieden zwischen dem Wohnlandprinzip, dem Quellenlandprinzip, dem Welteinkommensprinzip und dem Territorialprinzip. In Deutschland gilt das Wohnland- und Welteinkommensprinzip für Inländer und das Quellenland- und Territorialprinzip für Nicht-Inländer. Derzeit hat Deutschland mit 104 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern für Einkommen und Vermögen und mit 8 Staaten ein Abkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern.

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