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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung bedeutet, dass bei grenzüberschreitenden Transaktionen bereits besteuerte Einkommen nochmalig im Rahmen des Steuerrechts besteuert werden. Die Doppelbesteuerung tritt auf, wenn der Steuerpflichtige in zwei oder mehr Staaten ansässig ist oder wenn der Steuerpflichtige zwei oder mehr Einkunftsquellen in Staaten hat, in denen er nicht seinen Wohnsitz hat. Im Businessplan sollten daher immer alle Haupt- und Nebenwohnsitze des Geschäftsinhabers angegeben werden.

Grund für die Doppelbesteuerung ist, dass jeder einzelne Staat seine Steueransprüche erhebt. Durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen wird versucht die steuerliche Mehrfachbelastung auszuschalten. Allerdings gilt dies nicht für alle Staaten. Bei einer Existenzgründung mit Sitz im Ausland ist daher darauf zu achten, welche Steuergesetze in dem jeweiligen Land gelten.

Zur Verhinderung der Doppelbesteuerung werden verschiedene Methoden angewendet. Es gibt die Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode und Pauschalisierungsmethode. Weiterhin gibt es die Möglichkeit die doppelt gezahlten Steuern abzuziehen oder sie gänzlich zu erlassen, die so genannte Abzugsmethode und Erlassmethode. Zur Zeit hat Deutschland mit 104 Staaten ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

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