Diskont

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Diskont bezeichnet den Abzug von Zinsen, der vorgenommen wird, wenn eine noch nicht fällige Forderung oder ein Wechsel angekauft wird. Es werden Zinsen abgezogen, die auf die Zeitspanne zwischen Ankauf und Fälligkeit fallen. Beim Ankauf von Forderungen entsteht ein Vertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Ankäufer der Forderung. Den Kreditnehmer belastet dies nicht. Für den Businessplan ist nur wichtig, dass der eventuell aufgenommen Kredit mit all seinen Folgekosten in die Kalkulation einbezogen wird.

Beim Ankauf von Wechseln wird dem Verkäufer die um den Diskont gekürzte Wechselsumme gutgeschrieben. In der Regel werden nur Wechsel mit einer Restlaufzeit von mindestens 3 Monaten angekauft. Bei einer Existenzgründung spielt der Diskont zunächst keine Rolle. Der Ankauf von Forderungen könnte aber insofern relevant für einen Unternehmer werden, als dass er sich einem anderen Gläubiger gegenüber sieht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt jedoch den Kreditnehmer vor Nachteilen, die aus einem solchen Wechsel entstehen könnten. Ein Diskont wird häufig vorgenommen bei Wechseln, die vor Fälligkeitsdatum bei einer Bank eingereicht werden oder bei Finanzierungsschätzen. Der Diskont–Satz zu dem die deutsche Bundesbank Wechsel diskontierte wurde nach wirtschaftspolitischen Aspekten festgelegt und hat eine gewisse Leitfunktion.