Disagio

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Das Disagio oder Damnum genannt, bezeichnet einen Abschlag vom Nominal- bzw. Nennwert. Disagio ist lateinisch und bedeutet Verlust. Ein Disagio oder Abschlag wird häufig bei Krediten oder bei dem Handel mit Devisen oder Sorten verlangt. Für den Gründer bedeutet dies, dass er bei der Aufnahme eines Kredits das Disagio in seine Kalkulation einrechnen muss. Zudem sollte er den Businessplan so exakt gestalten, dass auch der Abschlag mit kalkuliert wird.

Das Disagio bei Krediten ist meist so ausgestaltet, dass der Abschlag, angegeben in Prozent, zusätzlich zur eigentlich benötigten Kredithöhe gezahlt wird. Das bedeutet bei einem Kredit von 100.000 Euro mit einem Disagio von 8% werden dem Kreditnehmer ca. 92.000 Euro ausgezahlt, er muss 100.000 Euro zurückzahlen. Der Grund für die Vereinbarung eines Disagio ist meist ein niedriger Zinssatz. Daher sollte vor allem bei Kreditaufnahme für eine Existenzgründung auf die Bedingungen der Bank geachtet werden.

Der Vorteil des Disagio ist der sehr geringe Nominalzinssatz für die zu zahlenden Raten während der gesamten Kreditlaufzeit. Nachteil ist, das Kreditinstitut erhält von Beginn an durch das Disagio vorausbezahlte Zinsen. Bei einem Kredit ohne Disagio werden nur Zinsen auf die Teilbeträge ab dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt verlangt. Zu viel vorausbezahlte Zinsen werden zurückerstattet. Zu beachten ist, dass bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits das Disagio in voller Höhe zu zahlen ist.