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Delkredere

Ein Delkredere (aus dem Ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Art Garantie für die Liquidität eines Debitors bzw. Schuldners. Dabei haftet der Delkrederegeber gegenüber dem Kreditor bzw. Gläubiger für den Fall, dass der Schuldner nicht mehr zahlungsfähig sein sollte. Somit ist der Delkredere eine Gewährleistung für die Erfüllung einer Forderung und daher der Bürgschaft sehr ähnlich. Delkredere sind auch interessant für Kommissionsunternehmen in der Existenzgründung.

Denn Gründer müssen normalerweise ihre Kommissionswaren für den Start im Voraus bezahlen. Die dabei anfallenden hohen Kosten wirken sich negativ auf die Finanzplanung im Businessplan aus, da diesen Kosten finanzielle Mittel gegenübergestellt werden müssen. Der Delkredere Geber erhält für die Abdeckung des Risikos des Zahlungsausfalls eine Delkredereprovision, deren Höhe von der Eintrittswahrscheinlichkeit des Ausfalls abhängt und damit von Fall zu Fall schwankt.

Banken gewähren Schuldner, beispielsweise den Unternehmern einer Existenzgründung meist zu günstigen Konditionen ein Delkredere. Das Delkredere spielt auch bei Handelsvertretern und Kommissionären eine Rolle. Sie stehen dem Lieferunternehmen dafür ein, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten aus dem getätigten vermittelten Geschäft nachkommt.

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