Bundesrat

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Der deutsche Bundesrat ist eines der ständigen Verfassungsorgane der BRD und stellt das föderative Bundesorgan als Vertretung der Länder dar. Durch den Bundesrat können die Länder geradewegs auf die Politik des Bundes einwirken. Umgekehrt nutzt der Bund die politischen Erfahrungen der Länder und fungiert unter Zustimmung des Bundesrates mit Gesetzen und Rechtsverordnungen in deren Bereich. Der Bundesrat bewahrt die Interessen der Länder und achtet gleichzeitig die Anliegen des gesamten Staates.

Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern der Länderegierungen zusammen. Das Amt des Präsidenten wird jährlich neu aus dem Kreis der Ministerpräsidenten gewählt. Die 69 Mitglieder des Bundesrates setzen sich aus der Stimmenberechtigung der Länderregierungen zusammen. Übrige Landesregierungsmitglieder werden zu Stellvertretern. Zu den wichigsten Aufgaben gehört die Befassung mit Gesetzesentwürfen. In der BRD kann kein Gesetz zustandekommen, was der Bundesrat nicht besprochen hat.

Auch bei Belangen der Europäischen Union gewinnt der Bundesrat immer mehr an Mitwirkung. Er besitzt einen ausführlichen Informationsanspruch sowie Berechtigung Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Angelegenheiten der Länder tangieren. Durch die Doppelfunktion der Mitglieder des Bundesrat wird seine Arbeit größtenteils in den Landeshauptstädten ausgeführt. Die regelmäßige Plenarsitzung des Bundesrates findet aller 3-4 Wochen freitags statt und ist öffentlich.