Bruttolohn

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Der Lohn, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart wird, wird in der Gesamtheit als Bruttolohn bezeichnet. Im Normalfall bezieht er sich auf einen Monat. Auf einer Gehaltsabrechnung wird der Bruttolohn ausgewiesen, der um die Steuern sowie die Beiträge zur Sozialversicherung verringert wird. Diese Abgaben sind gesetzlich festgeschrieben und ergeben nach Abzug vom Bruttolohn den Nettolohn. Es kann jedoch ebenfalls eine Verringerung durch private Abzüge stattfinden.

Diese privaten Abzüge könnten z. B. vermögenswirksame Leistungen oder eine private Vorsorge sein. Sind alle diese Beträge vom Bruttolohn abgezogen, wird der übrige Betrag schließlich vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überwiesen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitnehmer nur zur Hälfte zu tragen, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird ebenfalls nicht vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen, sondern vom Arbeitgeber getragen.

Die Abzüge vom Bruttolohn sind immer individuell und hängen z. B. von der Zugehörigkeit zu verschiedenen Lohnsteuerklassen ab, die sich beispielsweise daraus ergeben, ob man verheiratet ist und/oder Kinder hat. Die einbehaltene Steuer wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt und die Beiträge zur Sozialversicherung an deren Träger. Wer sich mit seiner Geschäftsidee selbstständig macht und Mitarbeiter einstellen möchte, sollte die Lohnkosten sorgfältig berechnen.