Bonität

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Der Begriff Bonität ist vom lateinischen bonitas abgeleitet und heißt wörtlich Vortrefflichkeit. In der Finanzwirtschaft meint sie die Kreditwürdigkeit und ist die Eigenschaft eines Unternehmens, Staates oder einer natürlichen Person, aufgenommene Schulden wieder zurückzahlen zu können. Wobei hier die Zahlungswilligkeit und die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit erforderlich sind. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet.

Bei natürlichen Personen werden ihre fachlichen und beruflichen Qualifikationen und bei Unternehmen die des Management herangezogen. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit spielt die wirtschaftliche Fähigkeit des Kreditnehmers eine Rolle, den Kredit zurückzuzahlen. Es wurden verschiedene Verfahren entwickelt, die sich systematisch mit der Einschätzung und Einstufung der Bonität des Kreditnehmers beschäftigen. Eine einheitliche Bonität gibt es aufgrund der individuellen wirtschaftlichen Situation nicht.

Die Kriterien der Bonität werden von jedem unterschiedlich stark erfüllt bzw. nicht erfüllt und daraus ergibt sich dann eine Einstufung von sehr guter Bonität bis gerade noch vertretbare Bonität. Die Bonitätseinstufungen beziehen sich auch auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die bei guter Bonität gering ist. Bei einer Unternehmensgründung mit einer Kreditaufnahme, ist bei der Bank meist der Businessplan vorzulegen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gründung und die Bonität einschätzen zu können.