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Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt. Durch sie wird ein wirtschaftlich einheitliches Unternehmen in mindestens zwei rechtlich selbständige unterteilt. Dabei bleiben die Beteiligten der selbständigen Einheiten personell und wirtschaftlich aneinander gebunden. Durch die Betriebsaufspaltung werden die Haftung begrenzt, bei umgekehrter Betriebsaufspaltung die Publizitätspflichten umgangen. Zudem erhalten Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einen steuerlichen Vorteil.
Die Rechtsform wird anfänglich im Businessplan festgeschrieben.

Die Betriebsaufspaltung wird in echte und unechte Betriebsaufspaltung unterschieden. Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein bestehendes Unternehmen aufgespaltet. Wohin gegen sich bei der unechten eine Gründung zweier selbständiger Unternehmen mit anschl. Vertragsschluss herausbildet. Die Thematik  der Betriebsaufspaltung kann zu einem späteren Zeitpunkt für die Existenzgründung interessant werden.

Ende der Betriebsaufspaltung tritt ein, wenn die Voraussetzungen durch Entflechtung entfallen. Anschließend findet eine Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens statt. Diese führt zur Auflösung der im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven. Aufgrund von Todesfällen kommt es öfters zu einem ungewollten Auseinanderfallen der Beteiligungen an Besitzgesellschaft und Betriebsunternehmen. Da durch den Erbfall die Voraussetzungen einer personellen Verflechtung aufgehoben werden.

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