Besitzschutz

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Unter Besitzschutz versteht der Rechtsanwalt das Recht des Besitzers einer Sache, sich selbst und unmittelbar gegen Zugriffe anderer auf diese Sache zur Wehr zu setzen. Nach der Existenzgründung hat dieses Recht für den Unternehmer z. B. insoweit Bedeutung, wie er im Wege seines Geschäftsbetriebs, andere Menschen in Kontakt mit seinen Waren treten lässt. Zunächst muss man die Differenzierung zwischen Besitz und Eigentum hinsichtlich der Vermögensssituation vornehmen.

Während Eigentum für den Rechtsanwalt bedeutet, dass die Sache einer Person gehört, beschreibt der Besitz nur die tatsächliche Sachherrschaft, also die reale Möglichkeit, auf die Sache einzuwirken. Der Besitzschutz spielt in dieser Konstruktion eine zentrale Bedeutung. Denn weil sowohl Eigentum, als auch Besitz durch das Recht geschützt werden, ist jede Form von Besitzentziehung oder Besitzstörung, gegen den Willen des Besitzers, rechtswidrig.

Der Besitzschutz erlaubt es dem Besitzer, sich gegen solche Übergriffe direkt zur Wehr zu setzen, ohne erst eine Rechtsberatung, die Polizei oder ein Gericht zu Hilfe ziehen zu müssen. So kann z. B. der Selbstständige, der ein Warenhandelsgeschäft betreibt, gegenüber jedem Dieb die Sache, die er stehlen wollte, auch mit körperlicher Gewalt verteidigen und vor der Wegnahme schützen. Die Anwendung von Gewalt durch den Besitzer, zur Verteidigung seiner Tatherrschaft über die Sache, nennt man Besitzwehr.