Bemessungsgrundlage

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Der Begriff Bemessungsgrundlage wird oft im Zusammenhang mit dem Steuerrecht verwendet. Dabei handelt es sich bei der Bemessungsgrundlage in der Regel entweder um eine technisch-physische oder monetäre Größe, die als Grundlage zur Berechnung einer Steuerschuld oder auch zur Tarifbestimmung herangezogen wird. Beispielhaft für eine Bemessungsgrundlage sei hier das zu versteuernde Einkommen oder die Mehrwertsteuer genannt, welche auch im Businessplan anzusetzen sind.

Nach erfolgter Existenzgründung wird der Gewinn, abzüglich Sonderausgaben und Werbungskosten, als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer angesetzt. Derartige Abgaben sollten bereits im Businessplan beachtet werden, da die Bemessungsgrundlage und somit die Einkommenssteuer erst nach Abgabe der Gewinnermittlung festgesetzt wird. Bei Fahrzeugen wird der Hubraum, das Gewicht und die Abgasbelastung als Bemessungsgrundlage verwendet.

Aber auch in anderen Bereichen wird eine Bemessungsgrundlage gebildet. Beispielsweise für freiwillige gesetzlich Krankenversicherte wird eine Bemessungsgrundlage als Bezugsgröße für die Mindestbeitragszahlung herangezogen. Auch der Steuerberater verwendet bei seiner Unkostenberechnung teilweise die Umsatz- und Gewinngröße als Bemessungsgrundlage.