Bauleistungsversicherung

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Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) schützt den Bauunternehmer vor Schäden, die während der Bauzeit auftreten. Dazu gehören insbesondere Schäden, welche durch höhere Gewalt, wie z. B. Sturm und Hochwasser hervorgerufen werden. Im Allgemeinen sind es auch Schäden, die durch Vandalismus, Konstruktionsfehler und Materialfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes und ähnliches erzeugt werden.

Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich über die gesamte Bauzeit des Objekts. Der Bauunternehmer kann, i. d. R. erst nach Abnahme durch den Bauherren, seine volle Vergütung zur Finanzierung von diesem verlangen. Wird beispielsweise ein Rohbau durch Hochwasser irreparabel beschädigt, muss der Unternehmer des Baugewerbes neu bauen und erhält vom Bauherren erst bei Abnahme des Objektes das vereinbarte Entgelt.

Durch die Bauleistungsversicherung erhält der Bauunternehmer für die abermalige Leistung einen Ersatz zur Finanzierung. Mit den "Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN)" werden alle Bauleistungen für einen Gebäudebau oder -umbau versichert. Durch die "Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen (ABU)" wird die Bauleistung einschließlich Nebenleistung versichert.