Bankkredit

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Der Bankkredit ist eine Kreditform und grundsätzlich vom Privatkredit zu unterscheiden. Der Kredit allgemein ist eine Gebrauchsüberlassung von vertretbaren Sachen oder Geld für eine bestimmte Zeit. Im Regelfall ist vom Kreditnehmer der Nennbetrag der Kreditsumme zurückzugewähren. Er darf mit den empfangenen Banknoten oder Münzen nach Belieben verfahren. In der Regel ist ein Kredit kostenpflichtig, so sind neben der geliehenen Summe in der Regel zusätzlich Zinsen zu zahlen.

Die Vergabe von einem Bankkredit erhöht die Geldschöpfung, seine Rückzahlung verringert sie. Dem Kredit steht nach der doppelten Buchführung immer eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. In der Volkswirtschaft ist es nicht dienlich, wenn im Gesamtwert nur Kredite getilgt werden, da hier die Geldmenge schrumpft und so die Wirtschaft durch einen Liquiditätsmangel geschädigt wird. Im Gegensatz zum Privatkredit schöpft die Bank bei der Vergabe von einem Bankkredit zusätzliches Geld. Trotzdem fordern Banken die Zahlung von Zinsen.

Auch bei der Barauszahlung von einem Bankkredit erleidet eine Geschäftsbank keinen Verlust der Liquidität, da Kreditforderungen bei der Zentralbank in Bargeld getauscht werden können. Privatkredite werden z. B. von Angestellten aufgenommen, demnach keine Gewerbetreibenden, die eine Existenzgründung vorgenommen haben. Hier gibt es Vorschriften z. B. in Bezug auf den effektiven Jahreszins, die im Verbraucherschutzgesetz verankert sind. Für die Aufnahme eines Kredites muss die Volljährigkeit erreicht sein.