Bankeinzug

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Als Bankeinzug oder Lastschrift wird ein Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bezeichnet. Bei dem Verfahren erteilt der Rechnungsempfänger der Bank des Zahlungspflichtigen den Auftrag, von dessen Konto einen Betrag abzubuchen und diesen Geldbetrag seinem Konto gutzuschreiben. Der Unterschied zur Überweisung liegt darin, dass die Zahlung vom Empfänger ausgelöst wird. Für den Unternehmer, der nach Existenzgründung regelmäßige Rechnungen zu zahlen hat, ist der Bankeinzug von Vorteil um die Zahlung nicht zu vergessen.

Am Bankeinzug sind die Bank des Zahlungsempfängers (Erste Inkassostelle) sowie die Bank des Zahlungspflichtigen (Letzte Inkassostelle) beteiligt. Zu den vertraglichen Regelungen des Bankeinzug gibt es das "Abkommen über den Lastschriftverkehr", dem alle Volksbanken, Geschäftsbanken und Sparkassen beigetreten sind. Beim Bankeinzug gibt es zwei Verfahren. Beim Abbuchungsauftragsverfahren wird durch den Zahlungspflichtigen seiner Bank mitgeteilt, die Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen.

Beim Einzugsermächtigungsverfahren dagegen wird die Buchung vom Zahlungsempfänger ausgelöst, ohne dass der Zahlungspflichtige bei seiner Bank etwas veranlasst. Beim Bankeinzug kann es auch zu einer Rücklastschrift kommen. Der Betrag wird dem Konto des Zahlungsempfängers zurückbelastet und dem des Zahlungspflichtigen gutgeschrieben. Gründe dafür können sein, dass das Einzugskonto nicht gedeckt ist, das angegebene Konto aufgelöst wurde oder der Name nicht mit der Kontonummer zusammengehört.