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Bagatellsteuern

In der Steuerberatung bezeichnet man Steuern, die nur unwesentlich zum staatlichen Steueraufkommen beitragen, als Bagatellsteuern. Fachleute und Insider wissen, dass ihr Steuerertrag nur knapp über, teilweise sogar unter den Kosten für die Eintreibung und Verwaltung der Steuer liegt. Damit haben Bagatellsteuern heute nur eine geringe bzw. keine fiskalische Bedeutung mehr. Existenzgründer kommen mit diesen Steuern im Rahmen des Businessplan in den wenigsten Fällen in Berührung.

Die meisten der Bagatellsteuern wurden aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Ertrag oder weil diese aufgrund wirtschaftlicher bzw. politischer Veränderungen ungültig wurden, bereits abgeschafft. Andere dienen wiederum als politisches Steuerungsinstrument. Steuerberater kennen als Beispiele für abgeschaffte Bagatellsteuern die Fischereisteuer, Salzsteuer und Spielkartensteuer. Noch aktuelle Bagatellsteuern sind z. B. die Hundesteuer, Jagdsteuer und Zweitwohnungsteuer.

Existenzgründer und Unternehmer haben zu prüfen, ob Bagatellsteuern ggf. für das eigene Unternehmen relevant sind. Auch wenn diese für den Großteil der Steuerpflichtigen nebensächlich sind, sind sie für den Unternehmer von Bedeutung. Hier sind Zahlungs- und Abgabefristen zu beachten, da sonst auch mit Verzugsfolgen wie bei anderen Steuern zu rechnen ist. In der Geschichte der Bagatellsteuern gab es sehr kuriose Steuern, wie die Bartsteuer , Spatzensteuer  oder  Perückensteuer.

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