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Azubi

Der Begriff Azubi ist die Abkürzung für den Auszubildenden. Der Azubi ist eine Person, die sich in der Ausbildung zu einem Beruf befindet. Die veraltete oder umgangssprachliche Bezeichung für den Auszubildenden ist Lehrling. Die Berufsausbildung schließt mit einer Prüfung zum Facharbeiter oder Gesellen ab. In Deutschland gibt es die duale Berusausbildung, in der der Azubi praktisch im Betrieb und theoretisch in der Berufsschule ausgebildet wird.

Oft bestehen inhaltliche Unterschiede in der Ausbildung an diesen beiden Orten. In der Berufsschule wird dem Azubi z. B. auch Allgemeinbildung vermittelt. Die Ausbildung in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage jede Woche betragen oder in einem Blockunterricht von mehreren Wochen am Stück erfolgen. Im Normalfall dauert die Ausbildung des Azubi drei bis vier Jahre. Die Ausbildung kann jedoch auch auf zwei oder zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Will ein Betrieb ausbilden, benötigt er dafür eine Berechtigung.

Zwischen dem Azubi und dem Ausbildungsbetrieb wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und regelt die Inhalte der Ausbildung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres steht der Azubi unter einem besonderen Schutz in Bezug auf seine Rechte und die Versicherung. Dieser ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Nach Abschluss der Berufsausbildung ist der Übertritt in ein Angestelltenverhältnis ebenso wie eine Existenzgründung möglich.

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