Aval

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Aval umfasst als Sammelbegriff z. B. Bürgschaften, Wechselbürgschaften und Garantien, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Die Bezeichnung Aval stammt aus dem Italienischen und steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine weitere Person. Dies dient der weiteren Versicherung für den Wechsel - die zusätzliche Person haftet dementsprechend. Es gibt dabei unterschiedliche Avalarten.

Stellvertretend genannt sein sollen Mietaval, Leistungsaval und Wechselaval. Das Mietaval dient z. B. der Absicherung des Mietvertrags. Eine Kautionsstellung durch den Mieter kann hier entfallen. Beim Leistungsaval erfolgt eine Absicherung der Zahlungen bis zum Eintreffen der Ware oder Erbringen der Leistung. Das Wechselaval sichert den Begünstigten eines Wechsels ab und dient im Rahmen der Umsetzung eines Businessplan vor allem der Bonitätsverbesserung.

Das Aval spart Liquidität, da sich eine Bank verpflichtet einen finanziellen Ausgleich bereitzustellen. Die Übernahme von Avalen seitens der Bank stellt eine Kreditgewährung dar. Avale sind Eventualverbindlichkeiten, da sie nur zu Verbindlichkeiten werden, wenn eine Inanspruchnahme aus dem Aval resultiert und separat in der Bilanz ausgewiesen wird. Die Vergütung bzw. Provision liegt oft deutlich unter dem Zins für einen Kredit, der der Finanzierung der geschäftlichen Aktivität dienen würde.