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Autonomieprinzip

Das Autonomieprinzip ist eines der Tatbestände, die aus dem Betrieb eine Unternehmung machen. Es wird auch Prinzip der äußeren Autonomie oder Selbstbestimmungsprinzip genannt. Das Autonomieprinzip besagt, dass das Unternehmen bei der Aufstellung seines Wirtschaftsplanes frei ist. Der Unternehmer, der seine Geschäftsidee umgesetzt hat, kann ohne den staatlichen Eingriff selbst bestimmen, was er produzieren will und absetzen will.

Neben der individuellen Entscheidung über die Leistungen, die produziert werden, entscheidet das Unternehmen in einer Marktwirtschaft außerdem selbstbestimmt zu welchen Preisen seine Dienstleistungen oder Produkte abgesetzt werden sollen. Nach Erich Gutenberg ist das Autonomieprinzip, neben dem Prinzip des Privateigentums und dem Streben nach Gewinnmaximierung (erwerbswirtschaftliches Prinzip) ein Merkmal der Unternehmen in einem marktwirtschaftlichen System.

Im Gegensatz zur Marktwirtschaft steht die Zentralverwaltungswirtschaft, in der das Autonomieprinzip nicht existiert. In dieser Wirtschaftsordnung werden die wesentlichen Entscheidungen von einer zentralen Verwaltungsinstanz getroffen. Das Angebot und deren Preise werden dadurch festgelegt. Dieser Wirtschaftsplan ist demnach durch die Politik determiniert wurden. Man nennt diese Mitbestimmung des Staates an betrieblichen Entscheidungen Organprinzip.

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