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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat, welcher auch im Businessplan genannt werden muss, ist ein Kontrollinstrument bei Kapitalgesellschaften und anderen Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufsichtsrat wird in der Regel mittels Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. Die Rechtsgrundlage seiner Arbeit bildet das Aktiengesetz. Darin ist die Bildung eines Aufsichtsrates für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften vorgeschrieben.

Im Businessplan für eine Existenzgründung ist u.a. die Rechtsform zu finden. Bei Gründung einer GmbH kann ebenfalls ein solcher Aufsichtsrat  eingerichtet werden. Dabei sollte der Unternehmer darauf achten, dass die Vorschriften des Aktiengesetzes eingehalten werden. Bezüglich der Unternehmenskontrolle besteht in Deutschland ein dualistisches System. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden gesondert betrachtet.  Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen.

Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen. Zudem hat er Prüfungspflichten und Berichtspflichten über  Konzern- und Jahresabschlüsse. Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand, ernennt Vorstände bzw. beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist  zulässig. Jedoch kann der Aufsichtsrat die Bestellung aus wichtigen Gründen widerrufen.

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