Arbeitsvertrag

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Der Arbeitsvertrag ist in Deutschland nach dem Gesetz ein Vertrag über eine entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung. Er stellt nach BGB eine Unterart des privatrechtlichen Dienstvertrages dar. Das Arbeitsverhältnis unterliegt meist den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Ort, Duchführung und Dauer der Tätigkeit. Normalerweise wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit besonderen Voraussetzungen ist auch ein befristetes Arbeitsverhältnis möglich.

Die Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten, wie z. B. Gewährung von Urlaub, Kündigungsfristen einzuhalten oder die Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Das Arbeitsverhältnis wird insgesamt von einem beachtlichen Regelwerk, wie z. B. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz, begleitet. Die Begründung liegt hier bei den Machtunterschieden der Vertragsparteien und der sozialstaatlichen Intention, da die Mehrheit der Bevölkerung in abhängiger Erwerbstätigkeit beschäftigt ist.

Als wesentliche Pflichten des Arbeitgebers sind z. B. die Fürsorgepflicht, die Gleichbehandlungs- und die Informationspflicht. Der Zeitpunkt der Lohnzahlung kann ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein. Gerät der Arbeitgeber hier in Verzug, ist der Lohn ab Verzugsbeginn mit 5 % über dem Basiszins zu verzinsen. Für einen Unternehmer ist es nach Existenzgründung wichtig, bei Anstellung von Arbeitskräften die Arbeitskonditionen so genau wie möglich im Arbeisvertrag festzuschreiben.