Arbeitsmarktpolitik

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Die Arbeitsmarktpolitik gehört zum übergeordneten Gebiet der Arbeitspolitik und bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen und Einrichtungen, die für die Regulierung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zuständig ist. Grundsätzlich ist die Arbeitsmarktpolitik in passive und aktive Arbeitsmarktpolitik einzuteilen. In der passiven Arbeitsmarktpolitik sollen primär die wirtschaftlichen und materiellen Schäden, die im Falle der Arbeitslosigkeit auftreten, gelindert werden.

Zu den Mitteln der passiven Arbeitsmarktpolitik gehören unter anderem das Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld oder auch Insolvenzgeld. Die aktive Arbeitsmarktpolitik beschäftigt sich hauptsächlich mit der Unterstützung arbeitsloser Personen im nicht-materiellen Sinne. Hier wird in der Regel die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zum Ziel gesetzt. Hierbei helfen unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Weiterbildungsträger, Gemeinden oder auch Anbieter von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Ein Teilgebiet der aktiven Arbeitsmarktpolitik beschäftigt sich auch mit dem sozialen Ausgleich, das heißt dass zum Beispiel die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt angestrebt wird. Der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen verschiedene Instrumente zur Ausübung ihrer Pflichten zur Verfügung. Zum einen kann die Beschaffung von Arbeit durch staatliche Investitionen oder subventionierte Beschäftigung erzielt werden. Zum anderen fördert man auch die berufliche Weiterbildung, finanziert Umschulungen oder gewährleistet eine Mobilitätsförderung.