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Arbeitsamt

Das Arbeitsamt ist in Fragen des Erwerbslebens der Ansprechpartner. Der zukünftige Unternehmer erhält Informationen zur Existenzgründung und bekommt Gründungskurse und Businessplan Informationskurse angeboten. Das Arbeitsamt ist in Deutschland für die Arbeitsvermittlung zuständig. Zusätzlich entscheidet es über Arbeitslosengeldzahlungen. Die Agentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In einigen Bereichen des  Arbeitsamt hat das Ministerium Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z.B. bei der Arbeitsmarktstatistik. Die Aufgaben der Agentur für Arbeit umfassen die Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber, die Berufsberatung für Jugendliche, Arbeitsmarktbeobachtungen und die Arbeitsmarktforschung und Berufsforschung. Nebenbei betreut das Arbeitsamt zahlreiche Arbeitssuchende und unterstützt Unternehmer bei der Existenzgründung durch Grünungszuschuss und Einsteigsgeld.

Des Weiteren werden zahlreiche Berufsausbildungsförderungen vom Arbeitsamt angeboten. Darunter vertreten sind berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Berufsausbildungsbeihilfe, Förderung von Wohnheimen für Auszubildende und Ausbildungsmanagement. Das Arbeitsamt ist in drei Stufen unterteilt: die Zentrale,  das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung.

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